Beschlüsse der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 14. Juni 2023
Den Anträgen der Kirchenpflege betreffend:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2022
2. Genehmigung des Jahresberichts 2022 der Kirchenpflege
wurden allen einstimmig zugestimmt.
Protokollauflage und Rechtsmittel
Das Protokoll kann ab Dienstag, 20. Juni 2023, während 30 Tagen im Sekretariat der Evang. ref. Kirchgemeinde, Dorfstrasse 10, 8903 Birmensdorf, eingesehen werden und wird ebenfalls auf der der Webseite www.kirche-birmensdorf-aesch.ch publiziert.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder der ungenügenden Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, sowie gegen das Protokoll innert 30 Tagen von dessen Auflage an gerechnet schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Dietikon, Herr Steffen Kelch,
Glärnischstrasse 6, 8102 Oberengstringen, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das
Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Birmensdorf, 15. Juni 2023 Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Birmensdorf-Aesch