Beschlüsse der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 27.11.2022
Den Anträgen der Kirchenpflege betreffend:
1. Genehmigung des Budgets für das Jahr 2023 bei unverändertem Steuerfuss von 11 %
2. Genehmigung der Bauabrechnung (Investitionen) Umbau/Renovation Pfarrhaus Birmensdorf
a. Genehmigung der Abrechnung des Kredits für die Neuinvestitionen
b. Kenntnisnahme der Gesamtbauabrechnung
wurden allen einstimmig zugestimmt.
Protokollauflage und Rechtsmittel
Das Protokoll kann ab Freitag, 2. Dezember 2022, während 30 Tagen im Sekretariat der Evang. ref. Kirchgemeinde, Dorfstrasse 10, 8903 Birmensdorf, eingesehen werden und wird ebenfalls auf der der Webseite www.birmensdorf.ch publiziert.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder der ungenügenden Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, sowie gegen das Protokoll innert 30 Tagen von dessen Auflage an gerechnet schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Dietikon, Herr Pierre Dalcher, Hofackerstrasse 9, 8952 Schlieren, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Birmensdorf, 27. November 2022 Evangelisch-reformierte Kirchenpflege
Birmensdorf-Aesch