Beschlüsse der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 28.11.2021
Den Anträgen der Kirchenpflege betreffend:
1. Genehmigung des Budgets für das Jahr 2022 bei unverändertem Steuerfuss von 11 %
2. Genehmigung der Totalrevision der Kirchgemeindeordnung Birmensdorf-Aesch
3. Genehmigung der Totalrevision der Statuten des Zweckverbandes Gemeindezentrum
Brüelmatt
wurden allen einstimmig zugestimmt.
Protokollauflage und Rechtsmittel
Das Protokoll kann ab Freitag, 3. Dezember 2021, während 30 Tagen im Sekretariat der
Evang. ref. Kirchgemeinde, Dorfstrasse 10, 8903 Birmensdorf, eingesehen werden und wird
ebenfalls auf der der Webseite www.birmensdorf.ch publiziert.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen
Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder der
ungenügenden Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von
der Veröffentlichung an gerechnet, sowie gegen das Protokoll innert 30 Tagen von dessen Auflage
an gerechnet schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Dietikon, Herr Pierre Dalcher,
Hofackerstrasse 9, 8952 Schlieren, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in
genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der
angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen
Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das
Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende
Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Birmensdorf, 28. November 2021 Evangelisch-reformierte Kirchenpflege
Birmensdorf-Aesch